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Multifunktionsrollstuhl

Grundsätzlich ist ein Multifunktionsrollstuhl für Personen zu empfehlen, die in einem besonderen Maße auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen sind und die über eine unzureichende Körperstabilität und Haltekraft verfügen. Speziell für schwerstpflegebedürftige Personen sind Multifunktionsrollstühle die richtige Wahl.

Multifunktionsstühle in der ambulanten Pflege und im Pflegeheim


Sowohl in der ambulanten Pflege, im Pflegeheim als auch in einem Krankenhaus werden diese Spezialrollstühle eingesetzt. 

Ihre vielfältigen Funktionen und Stützen ermöglichen längeres und bequemes Sitzen oder der Liegen des Pflegebedürftigen. Dabei fördern Multifunktionsstühle die Lebensqualität pflegebedürftiger Patienten. Im Vergleich zum Standardrollstuhl bietet der Multifunktionsrollstuhl eine Vielzahl von Ausstattungsvarianten. Ganz wesentlich sind drei Verstellmöglichkeiten: die sogenannte Sitzkantelung, eine Rückenlehnenverstellung und die Höhenverstellung der Beinstützen.

Da ein Multifunktionsrollstuhl auf vielfache Weise im Alltag unterstützen kann, wird er auch als Lagerungsrollstuhl oder Pflegerollstuhl bezeichnet.


Das Bewegen und die Verstellung von Funktionen des Rollstuhles übernimmt in der Regel eine Hilfsperson. Das liegt in der Natur der Sache, denn diese Rollstühle werden durch stark eingeschränkte Personen genutzt. Zudem ist ein selbständiges Fahren durch den Nutzer selbst aufgrund des hohen Rollstuhlgewichts erschwert.
Auch ist zu beachten, dass ein Schieben im Außenbereich zwar möglich ist, jedoch beschwerlich, denn dieser Rollstuhltyp weist in der Regel einen starren Rohrrahmen auf.

Der Fokus liegt eher weniger auf der eigenständigen Mobilität, sondern auf der komfortablen Lagerung des Patienten.
Daher bieten Sitz und Rückenlehne festen Halt und sind gepolstert. Darüber hinaus sind beide Einheiten in der Neigung verstellbar, für eine variable Körperlagerung. Auch der Winkel der gesamten Sitzeinheit kann man aus diesem Grund variieren, diese Funktion nennt man im Allgemeinen Sitzkantelung.

Eine verstellbare Kopfstütze bietet der pflegebedürftigen Person zusätzliche Unterstützung. So werden alle Körperbereiche besser gestützt. Gepolsterte, höhenverstellbare Armauflagen erhöhen die Sitzstabilität. Die bereits erwähnte Verstellung der Rückenlehne wird von einer Hilfsperson betätigt, meist manuell über Gasdruckfedern.
Neben dem Sitz können zumeist auch die Seitenteile und die Rückenverlängerung verändert werden. Viele Pflegerollstühle verfügen außerdem auch über ergonomisch gestaltete Polster.

Dank ihrer vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten können Multifunktionsstühle in der Pflege folgendes ermöglichen:
• Erweiterung des Bewegungsradius
• Realisierbarkeit einfacher Pflegemaßnahmen
• vereinfachtes Aufstehen
• bequemes Sitzen über längere Zeit
• Unterstützung der Essensaufnahme
• Nutzung als Therapierollstuhl

Pflegerollstühle in der Altenpflege
Auch das Alter kann körperliche Einschränkungen oder gar Pflegebedürftigkeit mit sich bringen. Insbesondere, wenn selbst einfache Bewegungen bieten Multifunktionsrollstühle Hilfestellung. Dabei profitieren sowohl Senioren als auch das Pflegepersonal von der Anschaffung des Rollstuhls.
Selbst wenn eine schwerstpflegebedürftige Person dauerhaft liegen muss, ist ein Multifunktionsrollstuhl dazu geeignet, die Mobilität von Patienten zu erhöhen. Denn dank eines Liegerollstuhls kann zum Beispiel jemand, der bettlägerig, wieder an der Gesellschaft teilnehmen, da sein Bewegungsradius umfassend erweitert wird.


Einsatzfelder von Multifunktionsstühlen in der Pflege und Altenpflege sind:
• Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
• erleichterter Transport zu Arztbesuchen oder Therapien
• Teilnahme am Gesellschaftsleben, zum Beispiel in Gemeinschaftsräumen
• mit weniger Mühe Aufstehen

Rollstühle und somit auch Pflegerollstühle gehören übrigens zu den technischen Pflegehilfsmitteln.
Krankenkassen beteiligen sich nur dann an den Anschaffungskosten, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Durch einen Arzt ist der Grad der Einschränkung festzustellen und ermöglicht damit gegebenenfalls eine Kostenübernahme. Ein moderneres oder besser ausgestattetes Modell zu erwerben und selbst zu bezahlen, steht jedem natürlich frei.

Grundsätzlich ist ein Multifunktionsrollstuhl für Personen zu empfehlen, die in einem besonderen Maße auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen sind und die über eine unzureichende... mehr erfahren »
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Grundsätzlich ist ein Multifunktionsrollstuhl für Personen zu empfehlen, die in einem besonderen Maße auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen sind und die über eine unzureichende Körperstabilität und Haltekraft verfügen. Speziell für schwerstpflegebedürftige Personen sind Multifunktionsrollstühle die richtige Wahl.

Multifunktionsstühle in der ambulanten Pflege und im Pflegeheim


Sowohl in der ambulanten Pflege, im Pflegeheim als auch in einem Krankenhaus werden diese Spezialrollstühle eingesetzt. 

Ihre vielfältigen Funktionen und Stützen ermöglichen längeres und bequemes Sitzen oder der Liegen des Pflegebedürftigen. Dabei fördern Multifunktionsstühle die Lebensqualität pflegebedürftiger Patienten. Im Vergleich zum Standardrollstuhl bietet der Multifunktionsrollstuhl eine Vielzahl von Ausstattungsvarianten. Ganz wesentlich sind drei Verstellmöglichkeiten: die sogenannte Sitzkantelung, eine Rückenlehnenverstellung und die Höhenverstellung der Beinstützen.

Da ein Multifunktionsrollstuhl auf vielfache Weise im Alltag unterstützen kann, wird er auch als Lagerungsrollstuhl oder Pflegerollstuhl bezeichnet.


Das Bewegen und die Verstellung von Funktionen des Rollstuhles übernimmt in der Regel eine Hilfsperson. Das liegt in der Natur der Sache, denn diese Rollstühle werden durch stark eingeschränkte Personen genutzt. Zudem ist ein selbständiges Fahren durch den Nutzer selbst aufgrund des hohen Rollstuhlgewichts erschwert.
Auch ist zu beachten, dass ein Schieben im Außenbereich zwar möglich ist, jedoch beschwerlich, denn dieser Rollstuhltyp weist in der Regel einen starren Rohrrahmen auf.

Der Fokus liegt eher weniger auf der eigenständigen Mobilität, sondern auf der komfortablen Lagerung des Patienten.
Daher bieten Sitz und Rückenlehne festen Halt und sind gepolstert. Darüber hinaus sind beide Einheiten in der Neigung verstellbar, für eine variable Körperlagerung. Auch der Winkel der gesamten Sitzeinheit kann man aus diesem Grund variieren, diese Funktion nennt man im Allgemeinen Sitzkantelung.

Eine verstellbare Kopfstütze bietet der pflegebedürftigen Person zusätzliche Unterstützung. So werden alle Körperbereiche besser gestützt. Gepolsterte, höhenverstellbare Armauflagen erhöhen die Sitzstabilität. Die bereits erwähnte Verstellung der Rückenlehne wird von einer Hilfsperson betätigt, meist manuell über Gasdruckfedern.
Neben dem Sitz können zumeist auch die Seitenteile und die Rückenverlängerung verändert werden. Viele Pflegerollstühle verfügen außerdem auch über ergonomisch gestaltete Polster.

Dank ihrer vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten können Multifunktionsstühle in der Pflege folgendes ermöglichen:
• Erweiterung des Bewegungsradius
• Realisierbarkeit einfacher Pflegemaßnahmen
• vereinfachtes Aufstehen
• bequemes Sitzen über längere Zeit
• Unterstützung der Essensaufnahme
• Nutzung als Therapierollstuhl

Pflegerollstühle in der Altenpflege
Auch das Alter kann körperliche Einschränkungen oder gar Pflegebedürftigkeit mit sich bringen. Insbesondere, wenn selbst einfache Bewegungen bieten Multifunktionsrollstühle Hilfestellung. Dabei profitieren sowohl Senioren als auch das Pflegepersonal von der Anschaffung des Rollstuhls.
Selbst wenn eine schwerstpflegebedürftige Person dauerhaft liegen muss, ist ein Multifunktionsrollstuhl dazu geeignet, die Mobilität von Patienten zu erhöhen. Denn dank eines Liegerollstuhls kann zum Beispiel jemand, der bettlägerig, wieder an der Gesellschaft teilnehmen, da sein Bewegungsradius umfassend erweitert wird.


Einsatzfelder von Multifunktionsstühlen in der Pflege und Altenpflege sind:
• Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
• erleichterter Transport zu Arztbesuchen oder Therapien
• Teilnahme am Gesellschaftsleben, zum Beispiel in Gemeinschaftsräumen
• mit weniger Mühe Aufstehen

Rollstühle und somit auch Pflegerollstühle gehören übrigens zu den technischen Pflegehilfsmitteln.
Krankenkassen beteiligen sich nur dann an den Anschaffungskosten, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Durch einen Arzt ist der Grad der Einschränkung festzustellen und ermöglicht damit gegebenenfalls eine Kostenübernahme. Ein moderneres oder besser ausgestattetes Modell zu erwerben und selbst zu bezahlen, steht jedem natürlich frei.

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